Diskussionsveranstaltung: Zur Notwendigkeit eines Zeugnisverweigerungsrechts in der Sozialen Arbeit

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Vor 50 Jahren, fällte das BVerfG für Mitarbeiter:innen in der Sozialen Arbeit ein folgenschweres Urteil in Hinblick auf deren Zeugnisverweigerungsrecht. Praktiker:innen und Berufsverbände sehen seither die Notwendigkeit der Einführung eines Zeugnisverweigerungsrechts für Sozialarbeiter:innen gegeben. Ein 2018 veröffentlichtes Rechtsgutachten: „Strafprozessualer Reformbedarf des Zeugnisverweigerungsrechts in der Sozialen Arbeit“ begründet erneut den notwendigen Reformbedarf. Deshalb haben sich Bundesverbände und Vereinigungen im „Bündnis für ein Zeugnisverweigerungsrecht in der Sozialen Arbeit“ (BfZ) zusammengeschlossen, um sich für eine Erweiterung des Zeugnisverweigerungsrechts auf alle Bereiche der Sozialen Arbeit einzusetzen.

Der 50. „Geburtstag“ des von vielen Expert:innen als überholt angesehenen Urteils des BVerfG sollte willkommener Anlass sein, durch eine Reform des § 53 StPO Rechtssicherheit für alle Kolleg:innen zu schaffen. Dazu lädt das Bündnis zu einer Diskussionsveranstaltung in Berlin am 11.10.2022 ein.


Empfang ist um 18.00 Uhr mit Snacks und Getränken.

Ab 19.00 Uhr werden Vertreter:innen der Regierungsfraktionen, der Leiter des Fanprojekts Dresden Ronald Beć und Rechtsanwalt René Lau in einem Podiumsgespräch über das Urteil des BVerfG sowie aktuelle Perspektiven eines Zeugnisverweigerungsrechts für die Soziale Arbeit diskutieren.

Ausklingen soll der Abend bei Buffet und Getränken, wo es die Möglichkeit geben wird, gemeinsam ins Gespräch zu kommen. 

Bitte melden Sie sich im Interesse der weiteren Vorbereitung unter folgendem Link an:

https://dsj.meetingmasters.de/50Jahre_sind_genug/booking?request_locale=de

 

 

 

Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz 

Mitglied im:

European Forum for Restorative Justice Bundesverband Meditation

 

 

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