Planungshinweis: Neue Ausschreibungen für zwei Fortbildungsgänge sind in Arbeit:
1. Fortbildung in Köln/NRW (24/25): Weitere Informationen folgen;
2. Fortbildung in Rastatt/BaWü (25/26): Weitere Informationen folgen
Wenn Sie unmittelbar nach der Ausschreibungsveröffentlichung informiert werden oder Plätze für die Fortbildung in Rastatt unverbindlich reservieren wollen, schreiben Sie bitte kurz eine E-Mail an info@toa-servicebuero.de. Die Teilnehmendenzahl ist jeweils auf 18 Personen begrenzt.
Die modulare Fortbildung zum/zur Mediator:in in Strafsachen, die bereits seit 1991 existiert, gilt als Grundvoraussetzung für eine Tätigkeit in diesem Arbeitsfeld. Die einzelnen Module können entweder als Gesamtpaket oder separat, in einer beliebigen Reihenfolge und in einem frei gewählten Zeitraum gebucht werden. Zielgruppen sind Menschen, die sich aus beruflichen oder auch privaten Gründen für den Täter-Opfer-Ausgleich interessieren. Die Fortbildung schließt mit der Zertifizierung zum/zur Mediator:in Strafsachen ab.
Des Weiteren besteht für Teilnehmer:innen, die bereits eine andere Mediationsausbildung (120 Stunden) abgeschlossen haben, die Möglichkeit, durch die Teilnahme an den Modulen 1 bis 3 und einem Abschlusskolloquium das Zertifikat „Mediator:in in Strafsachen“ zu erwerben.
Bitte beachten Sie, falls Sie nicht bereits an eine TOA-Fachstelle angebunden sind: Während der Fortbildung ist selbstständig eine Praxisstelle zu finden ist, bei der Sie die zu dokumentierenden Fall bearbeiten können.
Die Fortbildung gliedert sich in folgende Module:
Die Teilnehmer:innen des Basisseminars erfahren, wie eine Mediation in Strafsachen abläuft, welche Fälle dafür in Frage kommen, wie der Kontakt zu den Beteiligten zustande kommt und wann mit wem über welche Inhalte gesprochen wird. Theoretische Inputs werden in Übungen und Rollenspielen praktisch erprobt. Weiterhin werden Fachreferate zu den Themen „Restorative Justice" und "TOA-Standards und Qualitätssicherung im TOA“ gehalten.
Die Vermittlungstätigkeit im Täter-Opfer-Ausgleich erfordert besondere Sensibilität im Umgang mit den Betroffenen von Straftaten. Deshalb sind Kenntnisse über die Phasen der Verarbeitung der 'Opferwerdung' sowie über das Erkennen von und den Umgang mit Traumata besonders wichtig. Was darf und soll Betroffenen zugemutet werden? Was kann Betroffene stärken und wo sind die Grenzen der Mediation in Strafsachen? Wie kann man mit Betroffenen statt über Betroffene reden.Die Theorieinputs werden in praktische Übungen und Rollenspiele erprobt. Es werden Fachreferate zu den Themen „Überkreuz oder konform?- Die Perspektiven von Gewaltopfern und das Strafverfahren“ und „Mediation in Strafsachen für traumatisierte Geschädigte? Chance oder Risiko?“ gehalten.
Die Staatsanwaltschaft und die Gerichte sind die wichtigsten Kooperationspartner:innen der Vermittlungsstellen. Von einer guten Zusammenarbeit hängt es ab, ob und in welchem Umfang das Angebot der Mediation in Strafsachen in Anspruch genommen wird. Es ist deshalb unabdingbar sich mit den Voraussetzungen für eine gute Kooperation zu beschäftigen. Was sind die Erwartungen und Befindlichkeiten der Kooperationspartner:innen? Wie kann ich diese angemessen berücksichtigen? In Form von Fachreferaten zu den Themen „Mediation im Strafrecht“, „TOA im Ermittlungsverfahren“ und „TOA und Zivilrecht“ werden die rechtlichen Rahmenbedingungen für den Täter‑Opfer‑Ausgleich vermittelt.
Besondere Fallkonstellationen bedürfen besonderer Herangehensweisen und Methoden. Seien es Fälle aus dem Bereich der 'Häuslichen Gewalt', Gruppendelikte oder chronifizierte Konflikte. In diesem Modul werden Methoden vorgestellt und erprobt, die sich auch aber nicht nur für diese besonderen Fallkonstellationen eignen.
Das letzte Modul dient dazu, im Rahmen eines Abschlusskolloquiums die während der Ausbildung erworbenen Kenntnisse zu überprüfen und die dokumentierten Fälle zu besprechen. Jede:r Teilnehmer:in erhält ein persönliches Feedback.
In der Regel gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, wenn nicht ausdrücklich im Angebot anders beschrieben.