Auf Beschluss von Bundestag und Bundesregierung wurde das TOA-Servicebüro 1992 als überregionale Zentralstelle zur Förderung des Täter-Opfer-Ausgleichs eingerichtet. Es ist eine Einrichtung des DBH — Fachverband für Soziale Arbeit, Strafrecht und Kriminalpolitik e.V. - und wird aus Mitteln des Bundesministeriums für Justiz gefördert.
Der DBH-Fachverband e.V. ist ein bundesweit und international aktiver Fachverband für Soziale Arbeit, Strafrecht und Kriminalpolitik. In ihm sind Verbände und Vereinigungen mit insgesamt über 6.000 Mitgliedern zusammengeschlossen, die landesweit, regional und lokal in der Straffälligen-, Bewährungs- und Opferhilfe arbeiten.
Der DBH-Fachverband e.V. ist seinerseits aktives Mitglied in der Ständigen Europäischen Konferenz für Straffälligen- und Bewährungshilfe (CEP).
Hervorgegangen ist der DBH-Fachverband e.V. aus dem Verein „Deutsche Bewährungshilfe“, der 1951 gegründet wurde und Träger von Pilotprojekten zur Einführung der Bewährungshilfe in das deutsche Strafrecht war.
Der DBH-Fachverband e.V.
Schwerpunktmäßig setzt sich der DBH-Fachverband e.V. daher mit folgenden Themen auseinander:
Der DBH-Fachverband e.V. fördert die Kooperation zwischen Angehörigen der Strafrechtsberufe, der Sozialen Dienste der Justiz und der nichtstaatlichen Straffälligenhilfe. Er trägt dazu bei, die Gegensätze zwischen Theorie und Praxis im Bereich der Sozialen Arbeit und im Strafrecht zu überbrücken und setzt sich dafür ein, die Anliegen von Kriminal- und Sozialpolitik (besser) zu koordinieren.
Die Arbeit des DBH-Fachverband e.V. ist darauf ausgerichtet, in der Bevölkerung Verständnis für eine soziale Strafrechtspflege und ihre Aufgaben zu wecken und zu stärken.