DBH — Fachverband für Soziale Arbeit, Strafrecht und Kriminalpolitik e.V.

Auf Beschluss von Bundestag und Bundesregierung wurde das TOA-Servicebüro 1992 als überregionale Zentralstelle zur Förderung des Täter-Opfer-Ausgleichs eingerichtet. Es ist eine Einrichtung des DBH — Fachverband für Soziale Arbeit, Strafrecht und Kriminalpolitik e.V. - und wird aus Mitteln des Bundesministeriums für Justiz gefördert.

Standort und Geschichte

Der DBH-Fachverband e.V. ist ein bundesweit und international aktiver Fachverband für Soziale Arbeit, Strafrecht und Kriminalpolitik. In ihm sind Verbände und Vereinigungen mit insgesamt über 6.000 Mitgliedern zusammengeschlossen, die landesweit, regional und lokal in der Straffälligen-, Bewährungs- und Opferhilfe arbeiten.

Der DBH-Fachverband e.V. ist seinerseits aktives Mitglied in der Ständigen Europäischen Konferenz für Straffälligen- und Bewährungshilfe (CEP).

Hervorgegangen ist der DBH-Fachverband e.V. aus dem Verein „Deutsche Bewährungshilfe“, der 1951 gegründet wurde und Träger von Pilotprojekten zur Einführung der Bewährungshilfe in das deutsche Strafrecht war.

Ziele und Schwerpunkte

Der DBH-Fachverband e.V.

  • fördert Praxis und Reform einer rechtsstaatlichen, sozialen Strafrechtspflege und eine humane Straffälligenhilfe,
  • leistet einen Beitrag zur Kriminalprävention,
  • arbeitet an der Beseitigung und Minderung von Ursachen, Erscheinungsformen und Folgeproblemen von Kriminalität,
  • setzt sich ein für Schadenswiedergutmachung und für den Täter-Opfer-Ausgleich,
  • unterstützt die Wiedereingliederung von Strafgefangenen.

Schwerpunktmäßig setzt sich der DBH-Fachverband e.V. daher mit folgenden Themen auseinander:

  • Bewährungshilfe;
  • Ehrenamtliche Mitarbeit;
  • Führungsaufsicht;
  • Gemeinnützige Arbeit;
  • Gerichtshilfe;
  • Konfliktschlichtung;
  • Kriminal- und Sozialpolitik;
  • Kriminalprävention;
  • Kriminologie;
  • Mediation;
  • Opferhilfe;
  • Sanktionsrecht- und -praxis;
  • Soziale Arbeit im Vollzug;
  • Straffälligenhilfe;
  • Strafvollzug;
  • Täter-Opfer-Ausgleich.

Der DBH-Fachverband e.V. fördert die Kooperation zwischen Angehörigen der Strafrechtsberufe, der Sozialen Dienste der Justiz und der nichtstaatlichen Straffälligenhilfe. Er trägt dazu bei, die Gegensätze zwischen Theorie und Praxis im Bereich der Sozialen Arbeit und im Strafrecht zu überbrücken und setzt sich dafür ein, die Anliegen von Kriminal- und Sozialpolitik (besser) zu koordinieren.

Die Arbeit des DBH-Fachverband e.V.  ist darauf ausgerichtet, in der Bevölkerung Verständnis für eine soziale Strafrechtspflege und ihre Aufgaben zu wecken und zu stärken.

 

Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz 

Mitglied im:

European Forum for Restorative Justice Bundesverband Meditation

 

 

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