Wir möchten Sie auf die folgende Stellenausschreibung der Volkshochschule Emden e. V. aufmerksam machen:
"Die Volkshochschule Emden e.V. sucht für das Mediationsbüro zum nächstmöglichen Termin eine/n Mitarbeiter/in (m/w/d) für das Arbeitsfeld Täter-Opfer-Ausgleich als Mediator/in (m/w/d) in Strafsachen für den befristeten Zeitraum bis 31.12.2022 mit 19,5 Stunden wöchentlicher Arbeitszeit.
Die Ausübung dieser Tätigkeit beinhaltet die eigenständige Bearbeitung von TOA-Aufträgen.
Aufgabenschwerpunkte:
- die Gesprächsführung in Einzelsettings mit Opfern und Tätern von Straftaten
- die Mediation zwischen den involvierten Parteien
- Dokumentation der Arbeitsschritte sowie die Abfassung von Schriftsätzen an die Justiz
- Kooperation und Kontaktpflege zu den Auftraggebern (Staatsanwälte/Amtsanwälte und Richter)
- Netzwerkarbeit und Teilnahme an übergeordneten Arbeitsgemeinschaften.
Wir erwarten von Ihnen:
- Abgeschlossenes Hochschulstudium mit pädagogischer, psychologischer oder juristischer Grundqualifikation
- Zusatzqualifikation als Mediator/in in Strafsachen bzw. die Bereitschaft zur entsprechenden Weiterbildung
- Erfahrungen in lösungsorientierter Beratung/Gesprächsführung
- Kenntnisse im Straf- und Zivilrecht als Grundlage für die Bearbeitung von TOA-Fällen oder die Bereitschaft, sich diese zeitnah anzueignen
- Kreatives, selbstständiges und eigenverantwortliches Arbeiten; Kontaktfreudigkeit, Bereitschaft und Fähigkeit zu kooperativem Handeln.
- flexible Arbeitszeitgestaltung; die Nutzung eines privaten PKW für Dienstreisen wird vorausgesetzt
Was bieten wir Ihnen:
- eine interessante und vielseitige Tätigkeit
- Möglichkeiten für die eigene Fort- und Weiterbildung
- ein gutes Arbeitsklima
- Tarifgerechte Bezahlung nach dem TVöD
Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann richten Sie bitte Ihre vollständigen Unterlagen bis spätestens 08.01.2021 an die Volkshochschule Emden e. V., Finanzen und Personal, An der Berufsschule 3, 26721 Emden oder per Mail an: bewerbung@vhs-emden.de.
Wir bitten um Verständnis, dass Kosten, die Ihnen im Laufe des Bewerbungsverfahrens entstehen, nicht erstattet werden können. Verspätet bzw. unvollständig eingehende Bewerbungen können leider keine Berücksichtigung finden."