Der DBH-Fachverband veröffentlicht zu wichtigen Fragen Stellungnahmen. So aktuell zum Gesetzgebungsvorhaben ResOG SH, mit dem bestehende Regelungslücken in Schleswig-Holstein geschlossen und damit dem verfassungsrechtlichen Anspruch auf Resozialisierung entsprochen werden sollen. Der Gesetzesentwurf legt u. a. viel Gewicht auf die Ermöglichung und Anwendung von Konfliktvermittlung in Strafsachen im Sinne der Opferschutzrichtlinie 2012/29/EU sowie wichtigen Empfehlungen aus der CM/Rec(2018)8 concerning restorative justice in criminal matters, weswegen das TOA-Servicebüro an Teilen der Stellungnahme mitgewirkt hat.
Hier geht es zur Stellungnahme und dem Gesetzesentwurf der Landesregierung Schleswig-Holstein.