Eine aktuelle Empfehlung des Ministerkommitees des Europarates zur Bekämpfung und Prävention von Hasskriminalität verweist an mehreren Stellen explizit auf Restorative Justice.
Siehe CM/Rec(2024)4 (coe.int) oder PDF-Anhang unten (inklusive Kommentierung).
Restorative Justice wird darin insbesondere in den Nummer: 20, 26, 28, 60 hervorgehoben sowie in der Kommentierung Nummer: 88.
Hinweis: Wir empfehlen zur Thematik die Lektüre des Beitrags im TOA-Magazin 2/22: "Der Täter soll verstehen, was er mir angetan hat" - Wiedergutmachung nach Hasskriminalität gegen LSBTI-Personen: Erkenntnisse aus dem EU-Projekt: "LetsGoByTalking!" (S. 55 ff.): toa_magazin_2_22_web.pdf (toa-servicebuero.de).