Neuer Runderlass in NRW zur Förderung des Täter-Opfer-Ausgleichs im Jugendstrafverfahren

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Das Ministerialblatt des Justizministeriums in NRW Ausgabe 2025 Nr. 2 vom 13.1.2025, enthält einen neuen Runderlass zur "Förderung des TOA im Jugendstrafverfahren." Es ist eine gemeinsame Anweisung

- des Ministeriums der Justiz,

- des Ministeriums des Innern und

- des Ministeriums für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration.

Lesen Sie hier:

https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_vbl_detail_text?anw_nr=7&vd_id=22080&ver=8&val=22080&sg=0&menu=0&vd_back=N.

Mit der Neuerung tritt der Runderlass „Täter-Opfer-Ausgleich im Jugendstrafverfahren“ vom 14. März 1995 (MBl. NRW. S. 558) außer Kraft.

 

Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz 

Mitglied im:

European Forum for Restorative Justice Bundesverband Meditation

 

 

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