Das Ministerialblatt des Justizministeriums in NRW Ausgabe 2025 Nr. 2 vom 13.1.2025, enthält einen neuen Runderlass zur "Förderung des TOA im Jugendstrafverfahren." Es ist eine gemeinsame Anweisung
- des Ministeriums der Justiz,
- des Ministeriums des Innern und
- des Ministeriums für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration.
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Mit der Neuerung tritt der Runderlass „Täter-Opfer-Ausgleich im Jugendstrafverfahren“ vom 14. März 1995 (MBl. NRW. S. 558) außer Kraft.