Diese Woche ist der dritte Periodische Sicherheitsbericht des BKA erschienen, in dem unter anderem auch der TOA seine Erwähnung findet (vgl. S.42f.).
Der Bericht soll "Anstoß zur öffentlichen Diskussion der angesprochenen Themen geben und die sachlich fundierte Diskussion um die besten Lösungsansätze für eine erfolgreiche Kriminalpolitik im Austausch zwischen Politik, Wissenschaft und Gesellschaft fördern." (BKA)
Umso bedauerlicher finden wir es, dass der TOA in der aktuellen Veröffentlichung sehr viel weniger Aufmerksamkeit erfährt, als in vorherigen Versionen.
Zum Vergleich:
Im ersten Periodischen Sicherheitsbericht (2001) wird dem TOA ein ganzes Kapitel in der Auflistung Strafrechtlicher Reaktionen gewidmet. Im zweiten Periodischen Sicherheitsbericht (2006) wird neben der Bedeutung des TOA für Opfer, Täter und Gesellschaft, explizit auch die Bedeutung für das Strafrecht thematisiert.
Die Schwächung der Erwähnung im aktuell veröffentlichten Bericht liegt mutmaßlich in der Tatsache begründet, dass CDU, CSU und SPD im Koalitionsvertrag für die 19. Legislaturperiode eine Aktualisierung des PSB vereinbart hatten und nun eine Neuausrichtung der Veröffentlichung umgesetzt wurde. Mit dieser Neuausrichtung geht eine neue Schwerpunktsetzung der Themen einher: Neben "Gewaltkriminalität" steht nun „Grooming, Stalking und Mobbing im digitalen Raum“ sowie „Rechtsmotivierte Straftaten einschließlich Rechtsterrorismus“ im Fokus der Betrachtung.
Es ist unbestreitbar, dass während der Corona Pandemie die in statistischen Zahlen gemessene Relevanz des TOA gegenüber den nun thematisch gesetzten Schwerpunkten wie bspw. Kriminalität im Netz ins Hintertreffen geriet.
Insofern ist es für uns an dieser Stelle wichtig festzuhalten, dass der TOA als wichtiges Mittel der außergerichtlichen Konfliktbewältigung weiterhin seine Erwähnung findet - vor allem, um damit ebenfalls der oben als Zielsetzung genannten notwendigen Diskussion in der Öffentlichkeit Anstoß zu geben.
Der Bericht ist auf der Seite des BKA abrufbar.