Posteraktion - Fünf Phasen einer Mediation

DBH e.V.

Es passiert in bildhafter Abfolge: Eine Tür schwingt auf, jemand wagt einen Blick hinein – verunsichert - der Raum ist dunkel, grobe Mauern und Wände sind erkennbar. Vorsichtig tastet die Person nach dem Lichtschalter. Erst wenn sich ihre Sicht auf die Dinge erhellt, wird sie erkennen, ob sie an der gewünschten Stelle angekommen ist bzw. welche Richtung sie einschlagen kann, um an ihr Ziel zu kommen.

Was in Alltagssituation oft ohne Nachhall passiert, kann in der Aufarbeitung eines Konflikts im Rahmen einer Mediation ein bedeutsamer Prozess in fünf Stufen sein.

Anlässlich des Internationalen Tags der Mediation am Freitag, den 18. Juni 2021, bietet das Servicebüro für Täter-Opfer-Ausgleich und Konfliktschlichtung des DBH-Fachverbands eine Posterübersicht zu den fünf „Phasen der Mediation in Strafsachen“ an. 

Was ist eine Mediation in Strafsachen?

Eine Mediation in Strafsachen ist ein vertrauliches und strukturiertes Gesprächsangebot zur Schlichtung eines strafrechtsrelevanten Konflikts. Es ermöglicht tatbetroffenen und tatverantwortlichen Personen, mithilfe eines allparteilichen Dritten, in einen Dialog zu treten, um sich aktiv in den Prozess der Aufarbeitung einzubringen und auf die aus der Straftat resultierenden Fragen Antworten zu finden.

Bei den genannten Dritten handelt es sich um geschulte Mediator:innen, die eine allparteiliche Rolle im Vermittlungsgespräch einnehmen. Mediator:innen haben die Aufgabe, die Konfliktbearbeitung zwischen den Beteiligten zu unterstützten.

Die Gespräche sind ergebnisoffen. Die Teilnahme ist freiwillig.

Bevor eine Mediation in Strafsachen stattfindet, werden getrennte Einzelgesprächen mit den am Konflikt beteiligten Personen geführt. Dabei können mögliche Ängste und Vorbehalte vertraulich mit dem Mediator/der Mediatorin besprochen werden. Bevor sich die Beteiligten jeweils für oder gegen ein Ausgleichsgespräch entscheiden, werden die Voraussetzungen, Möglichkeiten und Grenzen des Angebots geklärt; die Rolle der Mediator:innen, Rahmenbedingungen und Alternativen, ebenso wie der geplante Ablauf der Mediation. Dieser ist in fünf aufeinander aufbauenden Phasen strukturiert:

Phase 1: Einstiegsphase

Eine Tür wird geöffnet: Zu Beginn wird der Anlass des Ausgleichsgesprächs noch einmal skizziert: „warum sind wir heute hier?“ Der bisherige Verlauf der Ereignisse wird durch den Mediator/die Mediatorin strukturiert zusammengefasst. Die Prinzipien der Mediation werden festgehalten: fair, vertraulich, informiert, ergebnisoffen, freiwillig. Die Aufgabe der mediierenden Person ist es, Neutralität, Allparteilichkeit und Verschwiegenheit zu gewährleisten und zu kommunizieren. Im Gespräch gelten Regeln der gewaltfreien Kommunikation – auch das wird noch einmal erklärt.

Phase 2:  Subjektive Sichtweise
Blick in den noch verdunkelten Raum: In der Regel beginnt die tatbetroffene Person, darauf folgt die tatverantwortliche Person; beide schildern ihre persönliche Sichtweise auf den Konflikt. Jeder darf dabei ungehindert ausreden, ohne unterbrochen zu werden. Aufgabe der Mediator:innen ist es, die Redezeiten ausgeglichen zu halten und „das Herantasten an den Lichtschalter“ (an den Kern des Konflikts) strukturiert und empathisch zu begleiten.

Phase 3: Konflikterhellung:
Das Licht geht an: Durch Nachfragen versuchen die Mediator:innen eine Reflexion über Interessen und Bedürfnisse anzuregen und die Konflikterhellung zu unterstützen, indem sie die Beteiligten beim Herausarbeiten ihrer Gefühle und Wünschen unterstützen und ihnen bei der Aufklärung von Missverständnissen helfen. Die Mediator:innen fassen das Gesagte zusammen, ordnen ein und arbeiten mögliche Konflikthintergründe mit den Beteiligten heraus. Dabei soll das Problem hinter dem Problem erkannt, erfasst und herausgestellt werden, um darauf aufbauend Lösungsvorschläge erarbeiten zu können.

Phase 4: Problemlösung:
Wegweiser, Richtung: Die Beteiligten äußern ihre persönlichen Vorstellungen über eine mögliche Wiedergutmachungsleistung oder über eine alternative Möglichkeit, den Konflikt beizulegen. Die verschiedenen Lösungsansätze der Beteiligten werden gesammelt. Die mediierende Person unterstützt dann bei der Suche nach einem ‚gemeinsamen Nenner‘.

Phase 5: Übereinkunft
Handschlag: Bei Bedarf kann gemeinsam eine Entscheidung über eine Wiedergutmachungsleistung getroffen werden. Voraussetzung ist, dass diese von beiden Konfliktbeteiligten als gerecht und angemessen empfunden wird. Die Vereinbarung wird konkret ausformuliert. Das Ergebnis des Gesprächs sowie Höhe und Art der Wiedergutmachung werden rechtlich bindend verschriftlicht und von allen Beteiligten unterschrieben. Die beteiligten Personen erhalten eine Abschrift.

Im Anschluss an die Mediation erfolgt eine Überprüfung und eventuell eine Nachbereitung des Vereinbarten.

Diese fünf Phasen der Mediation in Strafsachen werden mit dem vom Servicebüro designten Poster übersichtlich veranschaulicht (siehe unten). Das Poster kann sich zur Veranschaulichung in den Vorgesprächen und Vermittlungsgesprächen mit den Konfliktbeteiligten als nützlich erweisen und als Orientierungshilfe für Mediator:innen dienlich sein.

Das Poster kann ab sofort für eine Schutzgebühr von 2,50 €/Stück plus Versandkosten über das Bestellformular des TOA-Servicebüros bestellt werden.

 

Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz 

Mitglied im:

European Forum for Restorative Justice Bundesverband Meditation

 

 

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