Der DBH – Fachverband für Soziale Arbeit, Strafrecht und Kriminalpolitik e.V. hat eine Stellungnahme bzgl. des Entwurfs des BMJ zum Gesetz über die Statistiken der Strafrechtspflege des Bundes veröffentlicht.
Darin empfiehlt er ausdrücklich die Weiterführung der bundesweiten Erhebung von TOA-Daten. Grundsätzlich begrüßt der DBH-Fachverband e. V. die Schaffung einer bundesgesetzlichen Grundlage für die Statistiken der Strafrechtspflege.
Die entsprechende Stellungnahme sowie den Referentenentwurf finden Sie hier: