TOA-Magazin 2/19: Qualität setzt sich durch

DBH e. V.

Diese Ausgabe des TOA-Magazins trägt den großen Aufhänger „Qualität setzt sich durch“. Doch was bedeutet dieser Satz eigentlich, was ist mit Qualität gemeint?

Aus dem Lateinischen übersetzt bedeutet „qualitas“ die Beschaffenheit, das Merkmal, die Eigenschaft oder der Zustand z. B. eines Prozesses, wie wir ihn im TOA kennen. In einem neutralen Bedeutungszusammenhang stellt der Begriff die Summe dieser Beschaffenheiten/Eigenschaften des Prozesses dar. In einem bewerteten Bedeutungszusammenhang markiert der Begriff Qualität die Güte der Beschaffenheiten/Eigenschaften des Prozesses – und mehr noch: Ebenso kann er auch die Handlungen und deren Ergebnisse umfassen.

Es geht folglich um wahrnehmbare Zustandsformen von Prozessen und ihre Beschaffenheiten/Eigenschaften, die anhand bestimmter Kriterien in der jeweiligen Phase des Prozesses definiert werden, und um deren Bewertung. Darüber hinaus betrifft die Qualität genauso die Bewertung aller Tätigkeiten, die diesen Prozess bedingen. Qualität im TOA kann also vielschichtig beleuchtet werden:

  • bezogen auf den RJ-Prozess selbst, z. B. als Weg der Selbststärkung durch Selbstbestimmung oder als Weg zu einer möglichen Konfliktlösung;
  • bezogen auf die Konfliktlösung mit einer Vereinbarung als Ergebnis und im besten Fall als nachhaltige, zukunftsorientierte Regelung;
  • bezogen auf die Folgen einer Konfliktlösung, z. B. als unterstützender Moment im Verarbeitungsprozess, als Beitrag zur Wiederherstellung des sozialen Friedens oder als möglicher Einflussfaktor zur Traumabewältigung und/oder Resozialisierung;
  • bezogen auf die eben genannten Punkte im Zusammenhang mit ihrer Bewertung (z. B. zufriedenstellend/nicht zufriedenstellend);
  • aber auch bezogen auf die Arbeit und die Rahmenbedingungen, die Vermittler*innen in Strafsachen sowie TOA-Fachstellen im Rahmen eines Angebots zum TOA bereitstellen.

Wie der letzte Punkt verdeutlicht, scheint die Güte der Beschaffenheiten/Eigenschaften allein als Qualitätsstandard für den TOA nicht zu genügen. Die Güte der Tätigkeiten im TOA, mitsamt allen individuellen Handlungen der Vermittler*innen in Strafsachen, sowie die Voraussetzungen für einen TOA zählen ebenfalls bei der Bewertung seiner Qualität.

Im Jahr 1994 wurden im Zuge der fortschreitenden Professionalisierung im TOA die sogenannten TOA-Standards von der Praxis für die Praxis veröffentlicht. Ziel war es, einen gesicherten Handlungsrahmen für die TOA-Praktiker*innen zu schaffen und durch eine Selbstverpflichtung fachlich qualifizierte Vermittlungsarbeit im TOA zu gewährleisten. Heute sind diese Standards eine wichtige Handlungsgrundlage für die TOA-Praxis. In dem Beitrag von Christoph Willms und mir können Sie lesen, wie die Landesjustizverwaltungen die Standards, insbesondere bzgl. der Umsetzung der EU-Opferschutzrichtlinie, bewerten und welche Bedeutung den Standards über eine Selbstverpflichtung hinaus innewohnt.

Neben den Entwicklungen in Deutschland wird Qualität natürlich auch im europäischen Kontext im Rahmen einer fachlich qualifizierten Durchführung der RJ diskutiert. Der Beitrag von Michael Kilchling nimmt Sie mit in den Bereich des Rechts und der Praxis von RJ in Europa. In dem Beitrag von Tim Chapman (Präsident des EFRJ) erfahren Sie mehr über die Wichtigkeit von Werten und Standards in der RJ. Das EFRJ setzt sich nicht nur für die „Values and Standards“ der RJ ein, sondern unterstützt aktuell auch die Etablierung und Umsetzung der im November 2018 veröffentlichten Empfehlungen des Europarats zur RJ in Strafsachen. Im Beitrag von Ines Staiger werden für Sie die Europaratsempfehlungen zusammengefasst. Nachfolgend finden Sie die ursprünglich englischsprachige Stellungnahme des TOA-Servicebüros (Köln, Mai 2019) in übersetzter Form.

Wie ist es um die Qualität des TOA in Deutschland bestellt? In welchen Bedeutungszusammenhängen ist die Qualität wie zu bewerten? Die aktuelle Ausgabe des Magazins möchte die Rahmenbedingungen und Voraussetzungen für einen fachlich qualifizierten TOA in Deutschland beleuchten. Da für Entwicklung und Akzeptanz insbesondere durch Austausch Räume geschaffen werden, soll sich die darauffolgende Ausgabe in Ergänzung zu dieser vor allem den Handlungen, also der praktischen Umsetzung, widmen. Wir laden Sie herzlich dazu ein, sich am Diskurs zu beteiligen und als TOA-Praktiker*innen im Rahmen des TOA-Magazins 1/20 selbst zu Wort zu kommen!

Neben dem Schwerpunkt dieser Ausgabe dürfen Sie sich wie immer auf interessante Beiträge aus den verschiedenen Rubriken freuen. Aufmerksam machen möchte ich Sie an dieser Stelle noch auf das Interview mit Prof. Dr. Kirstin Drenkhahn, der neuen Präsidentin des DBH e. V.

 

Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz 

Mitglied im:

European Forum for Restorative Justice Bundesverband Meditation

 

 

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