Die Auswertung der bundesweiten Täter-Opfer-Ausgleich-Statistik für die Jahrgänge 2017 und 2018 wurde nun vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz auf dessen Website veröffentlicht. Federführend sind wie gewohnt Arthur Hartmann, Marie Schmidt und Hans-Jürgen Kerner.
Ihr Bericht schließt "nahtlos an den im Jahr 2018 vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz veröffentlichten Bericht an, der in elektronischer Form unter folgendem Titel vorliegt: 'Hartmann, Arthur/Schmidt, Marie/Kerner, Hans-Jürgen: Täter-Opfer-Ausgleich in Deutschland. Auswertung der bundesweiten Täter-Opfer-Ausgleich-Statistik für die Jahrgänge 2015 und 2016'. In diesem vorhergehenden Bericht finden sich erstmalig zusätzliche Angaben der beteiligten Einrichtungen, welche die Opferschutzrichtlinie der EU von 2012 betreffen. Diese Daten werden seit 2015 erhoben, der entsprechende Fragebogen befindet sich im Anhang. Darüber hinaus hatten wir im letzten Bericht die Anregung aufgegriffen, Verlauf und Ergebnis von Ausgleichsverfahren bei schweren Straftaten zu analysieren. Seinerzeit wurden die in der TOA-Statistik erfassten Fälle, die Straftaten gegen das Leben betrafen, näher untersucht und die Befunde der Statistik durch qualitative Befragungen von Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen der Ausgleichseinrichtungen, die die Fälle bearbeitet hatten, ergänzt. Daran anschließend beschäftigt sich Kapitel 10 dieses Berichts anhand eines Datenabgleichs mit der Polizeilichen Kriminalstatistik näher mit der Frage, ob und wie stark schwerwiegende Delikte in der TOA-Statistik repräsentiert sind. Diesen Untersuchungen sollen weitere folgen, um die Diskussion um Möglichkeiten und Grenzen des Täter-Opfer-Ausgleichs bei schweren Straftaten durch empirische Analysen zu unterstützen. Eine entsprechende Längsschnittuntersuchung ist bereits in Arbeit.
Inzwischen kann die im Jahr 1993 ins Leben gerufene Statistik auf insgesamt 25 Erfassungsjahrgänge zurückblicken und die 'schlechteren' Zeiten verblassen angesichts einer Gesamtzahl von 111.605 erfassten TOA-Fällen mit 268.642 Geschädigten und Beschuldigten. Die deutsche TOA-Statistik ist europaweit und wohl auch weltweit (nicht nur hinsichtlich ihres Umfangs) einzigartig und wir sind bestrebt, ihre erfolgreiche, lehrreiche und vorbildliche Geschichte auch international bekannter zu machen.
Die Zahl der teilnehmenden Einrichtungen hat sich, nach einigen sehr schwachen Jahrgängen, in den letzten Jahren auf einem hohen Niveau stabilisiert. 2017 nahm eine Rekordzahl von 76 Einrichtungen an der Statistik teil und 2018 waren es wie auch im Jahr 2016 72 Einrichtungen. [...]".
An dieser Stelle vorab bereits ein besonders bedeutsamer Befund der Studie: Sie zeigt ein weiteres Mal, dass die Konfliktvermittlung in Strafsachen weiterhin bei den Betroffenen auf hohe Akzeptanz stößt: "In den gemeldeten Fällen bekundeten fast drei Viertel der Beschuldigten ihre Bereitschaft zu einer Mitwirkung an einem Ausgleichsverfahren. Von den Geschädigten waren es mehr als die Hälfte. Etwa 85 Prozent der durchgeführten Ausgleichsgespräche endeten mit einem einvernehmlich gefundenen Ergebnis" (iii).
Zum Download der gesamten Publikation über die Website des BMJV