Umgang mit der DSGVO im TOA

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Seit dem 25. Mai 2018 gilt die neue Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO, auch EU-DSGVO oder DS-GVO). Diese wirft in den TOA-Fachstellen einige brisante Fragen bezüglich der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von personenbezogenen Daten der am TOA Beteiligten auf. In seinem Beitrag "Vertraulichkeit und Datenschutz beim Täter-Opfer-Ausgleich" setzt sich Prof. Dr. Johannes Kaspar (Universität Augsburg) in der kommenden Ausgabe des TOA-Magazins (02/18) näher mit der Thematik auseinander und bringt hier ein wenig Licht ins Dunkel. 

Bei allgemeinen Fragen zur DSGVO gibt der Beitrag von Uwe Huchler (Social-Software) im Mai-Newsletter von Socialnet eine erste Orientierung. Kurz und knapp geht er darin auf folgende Aspekte ein: 

  • Für wen gilt die Datenschutz-Grundverordnung;
  • Grundsätze für die Verarbeitung personenbezogener Daten;

  • Neuerungen der DSGVO und erste Fragen;

  • Was müssen oder sollten Sie bis zur Geltung der Datenschutz-Grundverordnung machen?

  • Wer kann Ihnen helfen und wo erhalten Sie Unterstützung?

Den gesamten Beitrag können Sie hier lesen.

Die an der bundesweiten TOA-Statistik teilnehmenden Fachstellen müssen sich im Übrigen zum Thema "Datenschutz" ein paar Gedanken weniger machen: Bereits seit circa 20 Jahren vereinfacht die Datenbank die Einhaltung von § 155b, Abs. 4 StPO ("[die]personenbezogenen Daten sind von der beauftragten Stelle nach Ablauf eines Jahres seit Abschluss des Strafverfahrens zu vernichten") durch eine Erinnerungs- und Anonymisierungsfunktion. Derzeit wird die Software an die neuen Anforderungen der DSVGO angepasst.

 

Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz 

Mitglied im:

European Forum for Restorative Justice Bundesverband Meditation

 

 

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