Köln, 31. Oktober 2018
Pressemitteilung
17. Forum für Täter-Opfer-Ausgleich
Die Stärke der Beteiligten: Selbstbestimmung statt Bedürftigkeit
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17. Forum für Täter-Opfer-Ausgleich in Berlin
Das Servicebüro für Täter-Opfer-Ausgleich und Konfliktschlichtung im DBH e. V. veranstaltet das 17. Forum für Täter-Opfer-Ausgleich in Berlin. Die Tagung findet vom 7. bis zum 9. November 2018 in der Werkstatt der Kulturen in Neukölln statt. Zielgruppe sind alle Menschen, die sich aus beruflichen oder privaten Gründen für Täter-Opfer-Ausgleich und damit verbundene Themen interessieren. Hierzu gehören z. B. Mediation, Opferbedürfnisse, Verantwortung der Täter*innen, Selbstbestimmung, Versöhnung und Vergebung. Lokaler Kooperationspartner ist das Evangelische Jugend- und Fürsorgewerk (EJF gAG). Erwartet werden über 260 Personen aus elf verschiedenen Ländern.
Selbstbestimmung statt Bedürftigkeit
Wie können Betroffene von Straftaten Widerstandskräfte gegen die Folgen der Opferwerdung entwickeln und bereits vorhandene Ressourcen nutzen, um ihre Selbstbestimmung zurückzuerlangen? Wie können Täter*innen aktiv Verantwortung für ihr Handeln übernehmen? Auf welche Ressourcen können sie zurückgreifen, um das Geschehene wiedergutzumachen und künftig in sozialer Verantwortung ein Leben ohne Straftaten führen zu können? Im Rahmen des Tagungsthemas geben renommierte Referent*innen aus Wissenschaft und Praxis auf diese Fragen Antworten. Berücksichtigt wird auch die Perspektive von Referent*innen, die solche Stärkungsprozesse selbst durchleben oder durchlebt haben.
Reverend Mpho Tutu spricht über Vergebung
„Es gibt keine Zukunft ohne Vergebung“ zitiert The Reverend Canon Mpho Tutu, eine von fünf Plenarredner*innen auf dem 17. TOA-Forum, ihren Vater Erzbischof Desmond Tutu. Für sie ist Vergebung ein heilsames Geschenk an sich selbst, um eigene Wunden zu heilen und Frieden in der Welt zu fördern. Doch was bedeutet das? Und wie soll Vergebung gerade bei schweren Straftaten funktionieren? Ausgehend von persönlichen Erfahrungen, Darstellungen südafrikanischer Geschichte und Weltereignissen wird sie im Eröffnungsvortrag über den Prozess und die starke, heilsame Wirkung von Vergebung sprechen.
Für Rückfragen:
Christoph Willms
Tel.: 0221 / 94 86 51 27
Email: cw@toa-servicebuero.de
Website: www.toa-servicebuero.de/toa-forum
Weitere Informationen
Servicebüro für Täter-Opfer-Ausgleich und Konfliktschlichtung
Auf Beschluss von Bundestag und Bundesregierung wurde das TOA-Servicebüro 1992 als überregionale Zentralstelle zur Förderung des Täter-Opfer-Ausgleichs eingerichtet. Es ist eine Einrichtung des DBH e. V. – Fachverband für Soziale Arbeit, Strafrecht und Kriminalpolitik – und wird zum Großteil aus Mitteln des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz gefördert.
Der dahinterstehende Grundgedanke: Eine Straftat ist eine Verletzung von Menschen und Beziehungen. Eine solche Verletzung schafft Verpflichtungen. Im Idealfall bezieht die Justiz Opfer, Täter*innen und das Gemeinwesen in die Bemühungen um eine Verbesserung mit ein. Der zentrale Ansatz lautet: Die Bedürfnisse der Tatbetroffenen und die Verantwortung der Täter*innen, das Übel wiedergutzumachen, zu einer gemeinsamen Lösung zusammenzuführen (Annäherung an den englischen Begriff: Restorative Justice). Dies geschieht im Täter-Opfer-Ausgleich. Das TOA-Servicebüro trägt aktiv dazu bei, diesen Weg einer konstruktiven Bewältigung des durch eine Straftat geschehenen Unrechts fest in das Strafrechtssystem zu integrieren. Arbeitsschwerpunkte sind Qualitätssicherung/Weiterentwicklung des TOA, Aus- und Fortbildung, Öffentlichkeitsarbeit, Unterstützung der Durchführung der TOA-Statistik.
Ziel des TOA-Servicebüros ist die vermehrte, fachgerechte Anwendung des Täter-Opfer-Ausgleichs. Dabei bedeutet vermehrt eine bundesweit flächendeckende Anwendung in allen geeigneten Fällen. Fachgerecht bedeutet, Mindeststandards für die Ausgleichsarbeit zu erarbeiten und festzulegen, die Ausgleichspraxis zu überprüfen und weiterzuentwickeln, Mitarbeitende der Einrichtungen entsprechend auszubilden sowie den Dialog mit Betroffenen, der Bevölkerung und mit Medienvertreter*innen zu vertiefen.
Täter-Opfer-Ausgleich
Der Täter-Opfer-Ausgleich bietet sowohl den Betroffenen von Straftaten als auch den Tatverantwortlichen die Möglichkeit, mithilfe einer vermittelnden Person ihren Konflikt außergerichtlich zu regeln und sich über eine Versöhnung und Wiedergutmachung zu verständigen. Bei Gericht bekommt man in der Regel selten Recht, sondern eine Entscheidung. Diese hinterlässt vielfach Verlierer*innen und entfacht mitunter ein hohes Maß an Unzufriedenheit mit dem Ergebnis. Im Täter-Opfer-Ausgleich wird dagegen unter der maximalen Einbeziehung der Beteiligten eine dauerhafte und friedensstiftende Konfliktlösung angestrebt. Mehr Opfergerechtigkeit wird auch durch die sofortige Einbeziehung der zivilrechtlichen Forderungen (z. B. Schadensersatz, Schmerzensgeld) erreicht. Dahinter steckt die Philosophie einer bürgernahen Rechtspolitik, die den Betroffenen eine für sie angemessene Lösung des durch die Straftat entstandenen Konflikts zutraut. Die Wiederherstellung von sozialem Frieden und Rechtsfrieden ist oberstes Ziel.
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