Stellungnahme zur Europaratsempfehlung CM/Rec(2018)8 über Restorative Justice in Strafsachen

Autor/Autoren: 
TOA-Servicebüro des DBH e. V.
Jahr: 
2019

Am 3. Oktober 2018 nahm der Europarat die Empfehlung des Ministerkomitees des EuroparatesCM/Rec(2018)8 über Restorative Justice in Strafsachen“ an. Auf dieser Grundlage verfasste das TOA-Servicebüro des DBH e. V. eine englischsprachige Stellungnahme, in der die aktuelle Situation von Restorative Justice bzw. des TOA in Deutschland skizziert sowie konkreter Weiterentwicklungsbedarf formuliert wird.

Im Juni 2019 übermittelte die Geschäftsstelle des European Forum for Restorative Justice (EFRJ) dieses Dokument mitsamt einem eigenen Kurzdossier (Policy Brief) an das Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz (BMJV). Hiermit verbunden waren die Ziele, einerseits das Bewusstsein des BMJV für die neue Empfehlung des Ministerkomitees des Europarates zu steigern sowie andererseits die Weiterentwicklung von RJ bzw. des TOA in Deutschland zu fördern.

Im TOA-Magazin Nr. 02/2019* finden Sie sowohl die Europaratsempfehlung im Überblick als auch die Stellungnahme des TOA-Servicebüros in deutscher Sprache.

Hier können Sie die Originalstellungnahme in englischer Sprache sowie die deutsche Übersetzung herunterladen.

* Servicebüro für Täter-Opfer-Ausgleich und Konfliktschlichtung des DBH e. V. (2019): Professioneller, unabhängiger und innovativer - Restorative Justice für alle. Stellungnahme zur Europaratsempfehlung. In: TOA-Magazin Nr. 02/2019, Köln, S. 17-20.

 

Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz 

Mitglied im:

European Forum for Restorative Justice Bundesverband Meditation

 

 

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