Flyer "Täter-Opfer-Ausgleich" in einfacher Sprache

Bild: DBH e. V.

Gemäß § 406i I Nr. 5 StPO sind Verletzte von Straftaten "möglichst frühzeitig, regelmäßig schriftlich und soweit möglich in einer für sie verständlichen Sprache" auf die Möglichkeit hinzuweisen, dass sie "nach Maßgabe des § 155a eine Wiedergutmachung im Wege eines Täter-Opfer-Ausgleichs erreichen" können.

Für Menschen mit geringen Lesekompetenzen können durch das Konzept "Einfache Sprache" Hürden abgebaut werden. Anlässlich der Kampagne (2016) zur Informationspflicht stellt das TOA-Servicebüro allen TOA-Fachstellen eine Flyer-Druckvorlage zur Verfügung, in der das Angebot des Täter-Opfer-Ausgleichs für Betroffene von Straftaten in einfacher Sprache erklärt wird. Der Flyer (4 S., ca. 10 g) bietet sich z. B. zur Information von Geschädigten an, die von den TOA-Fachstellen informiert werden, oder eben zur Information durch die örtlichen Polizeidienststellenmitarbeitenden, die die Betroffenen als erstes - und damit "möglichst frühzeitig" - über ihre Befugnisse informieren. 

Die Fachstellen können ihre Kontakdaten eigenständig ergänzen und den Flyer (98x210 mm) in gewünschter Stückzahl bei der Druckerei ihrer Wahl in Auftrag geben oder bei Bedarf selbst ausdrucken:

Der Flyer (mit freiem Feld für Stempel oder Aufkleber der jeweiligen Fachstelle) kann über den Shop für jeweils 0,25 €/Stück auch in gedruckter Form beim TOA-Servicebüro bestellt werden.

(Bild: DBH e. V.)

Die Preisangabe beinhaltet die gesetzliche Mehrwertsteuer.
Best.-Nr.: 
4107
Preis: 
0,25€

 

Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz 

Mitglied im:

European Forum for Restorative Justice Bundesverband Meditation

 

 

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