§ 406i (1) 5. StPO "Verletzte können nach Maßgabe des 155a StPO eine Wiedergutmachung im Wege eines Täter-Opfer-Ausgleichs erreichen." Informieren Sie sich und andere!
Diese Postkarte ist im Zuge der 2024-Kampagne: 30 Jahre Jubiläum § 46a StGB entstanden.
Sie eignet sich als Werbematerial für den TOA, bspw. adressiert an Polizeibeamt:innen.
Die Postkarten erhalten Sie unfrankiert.