Ausbildungsbeschreibung
Family Group Conferences, Family Decision Making, FamilienRat, Verwandtschaftsrat, Eigen Kracht Konferenzen - es gibt über 50 verschiedene Begriffe, unter denen das Modell, das wir „FamilienRat/Familien-Gruppen-Konferenz“ (im weiteren Text: FamilienRat) nennen, praktiziert wird. In Deutschland hat sich der FamilienRat als Kreis erweiternde Ergänzung und / oder Alternative im Hilfeplanverfahren etabliert.
Die grundlegende Philosophie des FamilienRates ist die Hoheit und Souveränität der Familie, ihre eigene Hilfe zu entwerfen. Die zentrale Botschaft ist der Respekt vor den Kompetenzen der Familien und des sozialen Netzes, sowie ihrem Wissen und ihrer Fähigkeit, Verantwortung zu übernehmen. Ein FamilienRat ist ein Treffen der Familie mit vertrauten Personen, die helfen können, familiäre Schwierigkeiten zu lösen und einen eigenen, von Fachleuten nicht beeinflussten Plan für eine gute Zukunft zu gestalten.
Unterstützung bei der Vorbereitung eines FamilienRates erhält die Familie durch eine*n neutrale* Koordinator*in. Diese*r hilft der Familie dabei, den Kreis der Teilnehmenden zu erweitern, den FamilienRat vorzubereiten und den eigentlichen Familienrat gemeinsam mit der Familie durchzuführen. Koordinator*in kann eine pädagogische Fachkraft oder eine sozial engagierte Person sein.
Die Ausbildung zum/zur Koordinator*in für FamilienRat ermöglicht den Teilnehmenden, das Verfahren im Detail kennenzulernen, die Rolle des Koordinators / der Koordinatorin zu üben und den FamilienRat im Auftrag freier und öffentlicher Träger qualifiziert durchführen zu können.
Die Ausbildung basiert auf den bundesweiten Standards für Familienräte, verabschiedet im September 2011 auf dem 5. bundesweiten Netzwerktreffen Familienrat
Inhaltliche Schwerpunkte der Ausbildung
Rolle und Aufgaben von Koordinator*innen
Hintergründe zu Konzeption und Verfahren
Geschichte und aktuelle Entwicklung des FamilienRates
Ablauf und Phasen des FamilienRates von der Begrüßung bis zum Plan
Praktische Anwendungsbeispiele
Gespräche mit Kindern und Jugendlichen und ihre Bedeutung im FamilienRat
Persönliche Voraussetzungen für die Arbeit als Koordinator*in
Grundlagen der Beauftragung durch Jugend- und Sozialbehörden
Methoden in der Ausbildung
Vorträge, theoretischer Input
Gesprächsübungen in Kleingruppen, Einzelarbeiten, Rollenspiele,
Berichte aus der Praxis
Zielgruppe
Die Ausbildung richtet sich an pädagogische Mitarbeiter*innen von öffentlichen und freien Trägern der Jugendhilfe, der Bewährungs- und Straffälligenhilfe, der Gesundheitsfürsorge und Interessierte anderer Beratungseinrichtungen.
Ausbildungszeiten
dreitägig:
11. September - 10.00 – 17.00 Uhr - 8 Unterrichtsstunden
12. September - 10.00 – 17.00 Uhr - 8 Unterrichtsstunden
13. September - 10.00 – 17.00 Uhr - 8 Unterrichtsstunden
Gesamt 24 Unterrichtsstunden
Referent
Andreas Prause, 55 Jahre, Dipl. Sozialarbeiter, Systemischer Berater und Koordinator für FamilienRäte, Leiter des Fachbereichs Familien-Gruppen-Konferenz der Opfer- und TäterHILFE e.V. Mainz. Seit 18 Jahren Mediator in Strafsachen im DIALOG Mainz.
Zertifikatsvergabe
Am Ende der Veranstaltung erhalten Sie das Zertifikat „Koordinator*in für FamilienRat/Familien-Gruppen-Konferenz“.
Veranstaltungsort
Jugendgästehaus Hauptbahnhof
Lehrter Straße 68 | 10557 Berlin
T. +49 (0)30 398 350-300
www.tagen-in-berlin.de
Kosten
Teilnahmegebühr: 360,00 €
Verpflegung: 128,50 € (Vollverpflegung: Mittag- und Abendessen, sowie Kaffeepausen)
Übernachtung: ist eigenverantwortlich zu buchen
Günstige Hotels befinden sich unmittelbar in Bahnhofnähe
(wie z.B. A&O, Motel One etc.)
Veranstalter
Auf Beschluss von Bundestag und Bundesregierung wurde das TOA-Servicebüro als überregionale Zentralstelle zur Förderung des Täter-Opfer-Ausgleichs eingerichtet. Es ist eine Einrichtung des DBH e.V. - Fachverband für Soziale Arbeit, Strafrecht und Kriminalpolitik - und wird zum Großteil aus Mitteln des Bundesministeriums für Justiz und Verbraucherschutz gefördert.
Bei inhaltlichen und organisatorischen Fragen wenden Sie sich bitte an Frau Fahl:
Tel.: (0221) 94 86 51 22 oder per
Email: info@toa-servicebuero.de
Website: www.toa-servicebuero.de
Vertragsbedingungen
Anmeldeschluss ist der 12. Juli 2019. Stornierungen müssen grundsätzlich in Textform im TOA-Servicebüro eingehen. Kostenlose Stornierungen von bereits verbindlich angemeldeten Teilnehmenden müssen bis zum Anmeldeschluss im TOA-Servicebüro vorliegen. Für Stornierungen nach dem 12. Juli 2019 wird eine Ausfallgebühr in Höhe von 50% der Seminargebühr fällig.
Wir bitten um Verständnis, dass wir uns Absagen oder Änderungen der Ausbildung vorbehalten müssen. Das ist insbesondere bei Ausfall des Dozenten oder bei zu geringer Teilnehmer*innenzahl u.Ä. der Fall. In einer solchen Situation erfolgt eine umgehende Information.