Ausschreibung
Seit 1991 bildet das Servicebüro für Täter-Opfer-Ausgleich und Konfliktschlichtung (TOA-Servicebüro) des DBH-Fachverband e.V. Fachkräfte in Mediation in Strafsachen fort. Sowohl in Deutschland als auch im internationalen Raum ist die Mediation in Strafsachen eine bewährte und die am häufigsten genutzte Praktik, um in strafrechtlich relevanten Konflikten zwischen den tatbetroffenen und tatverantwortlichen Personen zu vermitteln.
Die Mediator:innen schaffen einen sicheren Raum für Begegnung, Dialog, Verbindung, Wiedergutmachung und vielleicht sogar auch Versöhnung zwischen den Beteiligten. Ausgangspunkt sind die Bedürfnisse und Anliegen der Tatbetroffenen, die in Zusammenhang mit der strafrechtlich relevanten Handlung entstanden sind, sowie die Bereitschaft der Tatverantwortlichen, im Rahmen ihrer Möglichkeiten zur Erfüllung dieser Bedürfnisse beizutragen.
Leitbild für die berufsbegleitende Fortbildung ist die Förderung einer humanen und sozialen Rechtspflege, in der die Wiederherstellung des sozialen Friedens Priorität hat. Sie richtet sich nach den Vorgaben der Europäischen Opferschutzrichtlinie 2012/29/EU, den Empfehlungen des Europarates CM/Rec(2018)8 über Restorative Justice in Strafsachen, den Restorative Justice Values and Standards des European Forum for Restorative Justice (2019, 2021) sowie nach den vom TOA-Servicebüro und der Bundesarbeitsgemeinschaft TOA e. V. (2017) herausgegebenen STANDARDS Mediation in Strafsachen im Rahmen des Täter-Opfer-Ausgleichs.
Fachliche Ziele der berufsbegleitenden Fortbildung sind:
Lernziele
Die modulare Fortbildung dient dem Erwerb von Handlungsfähigkeit als Mediator:in in Strafsachen. Die Vermittlung von beruflichem/n Wissen und Handlungskompetenzen erfolgt in den folgenden Bereichen:
Lernformen und -inhalte
Der Erwerb von beruflichen Handlungskompetenzen wird durch abwechslungsreiche Lernmethoden und ein ausgewogenes Zusammenspiel zwischen Theorie und Praxis erreicht:
Zielgruppe
Die berufsbegleitende Fortbildung richtet sich an Fachkräfte insbesondere aus den Bereichen der Sozialen Arbeit, Pädagogik oder Psychologie, die Mediation in Strafsachen praktizieren möchten oder bereits praktizieren. Die einzelnen Module eignen sich auch zur thematischen Fortbildung im beruflichen Kontext.
Aufbau und Organisation der Fortbildung
Die berufsbegleitende Fortbildung umfasst ein Modul, das Grundlagenwissen (Modul 1) vermittelt, sowie vier weitere themenspezifische Module (Module 2-5). Modul 3 findet im Onlineformat statt.
Alle Teilnehmenden haben im Präsenz- und Onlineformat stets die Möglichkeit, sich während der Veranstaltung interaktiv einzubringen. Sowohl in den Präsenz- als auch in den Onlinemodulen besteht das Erfordernis der individuellen Mitgestaltung und Mitwirkung.
Die Module können auch separat und in einem frei gewählten Zeitraum gebucht werden. In jedem Fall muss die Fortbildung jedoch mit Modul 1 beginnen und mit Modul 5 abschließen – die Module 2-4 können bei Bedarf auch einzeln in einer anderen Reihenfolge gebucht werden. Aus gruppendynamischen Gründen wird die Absolvierung der Gesamtfortbildung in zusammenhängender Form empfohlen.
Zur Fallbearbeitung (Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung von zwei Mediationen in Strafsachen) ist die Anbindung der Teilnehmenden an eine TOA-Fachstelle notwendig. Diese ist von den Teilnehmenden eigenverantwortlich und möglichst vor dem Fortbildungsbeginn zu organisieren.
Zwischen den Modulen finden selbstorganisierte Intervisionsgruppentreffen statt. Sie dienen der kollegialen (Fall-)Beratung. Diese Treffen sind zu dokumentieren und unter Angabe der teilnehmenden Personen, des Orts, des Datums und des Zeitaufwands an das TOA-Servicebüro zu senden.
Jede:r Teilnehmer:in muss zumindest a) einen eigenen Fall in die kollegiale Beratung eingebracht und besprochen sowie b) zumindest eine kollegiale Beratung einer anderen teilnehmenden Person dokumentiert haben. Das Modul 5 (Abschlusskolloquium) kann nur absolviert werden, wenn bereits alle anderen Module abgeschlossen wurden.
Die Abschlussarbeit umfasst die schriftliche Dokumentation von zwei eigenständig bearbeiteten und anonymisierten Vermittlungsfällen (jeweils Bearbeitung des Falls inkl. getrennter Vorgespräche und Ausgleichs- bzw. Vermittlungsgespräche). Eine genaue Anleitung hierzu ist in den Lehrgangsmaterialien zu finden. Die Abschlussarbeit muss dem TOA-Servicebüro in digitaler Form vier Wochen vor dem Beginn des Moduls 5 vorliegen.
Im Abschlusskolloquium werden die Abschlussarbeiten besprochen. Jede:r Teilnehmende erhält ein persönliches Feedback durch die Trainer:innen. Am Ende steht die Zertifizierung zum:zur Mediator:in in Strafsachen.
Übersicht über die Module:
Fallbearbeitung + Intervisionsgruppentreffen |
Modul 1 – Basisseminar |
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Modul 2 – Opferperspektive |
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Modul 3 – rechtliche Grundlagen und Kooperation mit der Justiz |
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Modul 4 – Methodenvertiefung |
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Modul 5 – Abschlusskolloquium |
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Umfang der Fortbildung:
Modul 1 – Basisseminar |
21,5 Stunden |
Modul 2 – Opferperspektive |
14,5 Stunden |
Modul 3 – Rechtliche Grundlagen und Kooperation mit der Justiz |
14,5 Stunden |
Modul 4 – Methodenvertiefung |
14,5 Stunden |
Modul 5 – Abschlusskolloquium |
14,5 Stunden |
Gesamt – Begleitetes Lernen |
79,5 Stunden |
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Intervisionsgruppentreffen |
18 Stunden |
Erstellung von zwei vollständigen Falldokumentationen |
7,5 Stunden (Durchschnittswert) |
Bearbeitung von zwei vollständigen Fällen |
15 Stunden (Durchschnittswert) |
Gesamt – Eigenständiges Lernen |
40,5 Stunden |
Gesamt |
120 Zeitstunden |
Zertifikatsvergabe
Voraussetzungen für die Vergabe eines Zertifikats* sind:
Für jedes abgeschlossene Modul erhalten die Teilnehmenden eine gesonderte Teilnahmebescheinigung.
*: Das Bundesministerium der Justiz fördert das TOA-Servicebüro des DBH-Fachverband e.V. u. a. zur Durchführung dieses berufsbegleitenden modularen Fortbildungskurses, um Fachkräfte zur Mediation in Strafsachen zu befähigen. Nach erfolgreichem Abschluss sind Sie berechtigt sich „Mediator:in in Strafsachen“ (TOA-Servicebüro des DBH-Fachverband e.V.) zu nennen. Für eine Anerkennung im Sinne der „Verordnung über die Aus- und Fortbildung von zertifizierten Mediatoren (Zertifizierte-Mediatoren-Ausbildungsverordnung – ZMediatAusbV)“ und die Berechtigung sich „zertifizierte:r Mediator:in“ nennen zu dürfen, sind weitere Voraussetzungen zur erfüllen. Siehe hierzu https://www.gesetze-im-internet.de/zmediatausbv/BJNR199400016.html.
Fortbildungsgruppe, Trainer:innen und Referent:innen
Die einzelnen Module werden in einer Gruppengröße durchgeführt, die eine intensive Praxisorientierung und eine tiefergehende Auseinandersetzung mit der Theorie zu den angebotenen Themen und Übungen erlaubt. Die maximale Teilnehmendenzahl beträgt 18 Personen.
Die Trainer:innen des TOA-Servicebüros besitzen mehrjährige Praxis- und Fallerfahrung im Tätigkeitsfeld. Sie sind im Feld anerkannte Mediator:innen in Strafsachen und verfügen dazu über einen reichhaltigen Erfahrungsschatz in der Anleitung von Gruppen. Sie erweitern diese Kompetenz durch kontinuierliche Fortbildung und die Supervision ihrer eigenen Vermittlungspraxis. Die Referent:innen sind jeweils in ihren Themengebieten anerkannte Fachleute und ausgewiesene Kenner:innen der Materie.
Alle Module werden jeweils von zwei Trainer:innen durchgeführt. Fortbildungsleitung: Arend Hüncken.
Veranstaltungsort, technische Hinweise, Termine
Die Module 1-2 und 4-5 finden als Präsenzveranstaltung in Köln im folgenden Tagungshaus statt:
Das Modul 3 findet im Onlineformat statt. Der DBH-Fachverband betreibt einen eigenen Root-Server im Falkensteiner Rechenzentrum in Deutschland. Das Rechenzentrum ist nach dem BSI-Standard ISO/IEC 27001:2013 zertifiziert.
Auf diesem dedizierten Server wurde die datenschutzkonforme Open-Source-Software „Big-BlueButton“ installiert, die für die Durchführung unserer Veranstaltungen eingesetzt wird. Der Zugang zur Veranstaltung erfolgt über einen Web-Browser, die Installation einer Software ist damit nicht notwendig. Für Ihre Teilnahme empfehlen wir grundsätzlich die Verwendung:
Um eine reibungs- und störungsfreie Teilnahme zu ermöglichen, bieten wir den Teilnehmenden bei Bedarf und entsprechender Nachfrage einen Termin an, um den Zugang zur BigBlue-Button-Instanz sowie die Audio- und Videofunktion zu testen. Anfragen bitte an: info@toa-servicebuero.de. Unser Tipp: unter test.bigbluebutton.org können Sie BigBlueButton kostenfrei testen.
Modultermine:
Der erste Veranstaltungstag findet jeweils von 14:00 bis 18:00 Uhr statt, der letzte Veranstaltungstag von 9:00 bis 13:00 Uhr. Die ganzen Veranstaltungstage beginnen um 9:00 Uhr und enden um 18:00 Uhr. (Pausenrhythmus: ca. alle 90 Minuten; pro Vor-/Nachmittag: jeweils eine 15-minütige Kaffeepause, an ganzen Veranstaltungstagen plus eine 90-minütige Mittagspause)
Kosten
Die Fortbildungsgebühren für die gesamte modulare Fortbildung betragen 2.715,00 € zzgl. Kosten für die Verpflegung während der einzelnen Module. Wenn Sie die gesamte Fortbildung buchen, sind die einzelnen Module nacheinander im ausgeschriebenen Gesamtzeitraum zu absolvieren. Eine Einzelbuchung der Module ist ebenfalls möglich, wobei die Fortbildung mit Modul 1 beginnen und mit Modul 5 enden muss.
Die Teilnahmegebühren:
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Fortbildungs-gebühren* |
Kosten Verpflegung (während der Veranstaltung)**
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Gesamt |
2.715,00 € |
130,25 € (netto) / 155,00 € (brutto inkl. 19% MwSt.) |
Einzelne Module: |
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Modul 1 10.-13- März 2025 |
650,00 € |
42,02 € (netto) / 50,00 € (brutto inkl. 19% MwSt.) |
Modul 2 02.-04. Juni 2025 |
515,00 € |
29,41 € (netto) / 35,00 € (brutto inkl. 19% MwSt.) |
Onlinemodul 3 27-29. Oktober 2025 |
500,00 € |
Entfallen |
Modul 4 24.-26. November 2025 |
500,00 € |
29,41 € € (netto) / 35,00 € (brutto inkl. 19% MwSt.) |
Modul 5 März 2026 (Terminierung folgt) |
550,00 € |
29,41 € (netto) / 35,00 € (brutto inkl. 19% MwSt.) |
*: von der Umsatzsteuer gemäß § 4 Nr. 22 Buchst. a UStG befreit.
**: Die Verpflegungspauschale ist obligatorisch und umfasst:
Bei Buchung der Gesamtfortbildung oder bei Buchung der einzelnen Module gilt das gleiche Prozedere: Sie erhalten vom TOA-Servicebüro zunächst eine Bestätigung für Ihre verbindliche Anmeldung. Zeitnah nach den jeweiligen Modulen erhalten Sie jeweils eine Rechnung über die anfallenden Teilnahmegebühren pro Modul (Fortbildungsgebühren, Kosten für Verpflegung bzw. Speisen und Getränke).
Die Rechnungen erhalten Sie über unser Rechnungsprogramm ausschließlich per E-Mail zugesendet. Bei Anmeldung über Ihren Arbeitgeber stellen wir Ihnen eine E-Rechnung nach der vorgeschriebenen Norm EN16931 zu, ansonsten im PDF-Format. Die Teilnahmegebühr ist erst nach Rechnungserhalt zu überweisen.
Veranstalter
Auf Beschluss von Bundestag und Bundesregierung wurde das TOA-Servicebüro als überregionale Zentralstelle zur bundesweiten Förderung des Täter-Opfer-Ausgleichs eingerichtet. Es ist eine Einrichtung des DBH – Fachverband für Soziale Arbeit, Strafrecht und Kriminalpolitik e.V. und wird zum Großteil aus Mitteln des Bundesministeriums der Justiz gefördert.
Bei inhaltlichen und organisatorischen Fragen wenden Sie sich bitte an:
Tel.: (02 21) 94 86 51 22
E-Mail: info@toa-servicebuero.de | Website: www.toa-servicebuero.de
Vertragsbedingungen
Eine verbindliche Anmeldung zur Gesamtfortbildung oder zu einzelnen Modulen ist nur über das folgende Anmeldeformular auf der Website des TOA-Servicebüros möglich:
www.toa-servicebuero.de/fortbildung/ausbildung/anmeldung
Die Teilnehmer:innenzahl ist auf 18 Personen begrenzt.
Im Folgenden finden Sie den Anmeldeschluss für die Gesamtfortbildung bzw. den Anmeldeschluss im Fall einer Anmeldung für ein einzelnes Modul. Bis zu den genannten Daten ist ein kostenloser Rücktritt von der Veranstaltung möglich:
Für später eingehende Absagen bis 14 Tage vor dem ersten Veranstaltungstag berechnen wir eine Ausfallgebühr in Höhe von 50 % der Teilnahmegebühr zusätzlich der Stornierungsgebühren des jeweiligen Tagungshauses (Kosten für Verpflegung und ggf. Unterkunft):
Bei einem späteren Rücktritt bis zum genannten ersten Veranstaltungstag der gebuchten Veranstaltung (Gesamt- oder einzelne Modulanmeldung) sind die Gesamtkosten zu zahlen (s. u. § 12 unserer AGB).
Der Veranstalter behält sich vor, eine Veranstaltung bei Unterschreitung der Mindestteilnehmeranzahl bis zu drei Wochen vor Veranstaltungsbeginn abzusagen, bei unvorhergesehenen Ereignissen außerhalb des Einflusses des Veranstalters (u. a. höhere Gewalt, plötzliche Erkrankung oder Ausfall von Referent:innen, Schließung des Veranstaltungsortes) auch noch danach oder diese zu verlegen. Bei Unterschreiten der Mindesteilnehmerzahl kann der Veranstalter auch von einer Präsenzveranstaltung zu einer online abgehaltenen Veranstaltung wechseln. Die Möglichkeit von einer Präsenz- auf eine Online-Veranstaltung zu wechseln besteht zudem für den Veranstalter aus sachlichem Grund, wenn dies den Teilnehmenden zumutbar ist. Findet eine Veranstaltung online statt, hat der/die Kund:in die für die Nutzung erforderlichen technischen Voraussetzungen zu schaffen. Der/die Kund:in ist für die Beschaffung und den Unterhalt der benötigten Hardware und die Herstellung einer Verbindung vom eigenen Computer zur online angebotenen Veranstaltung selbst verantwortlich. Der Veranstalter übernimmt hierfür keine Kosten oder Verpflichtungen.
Der Veranstalter behält sich das Recht vor, auch kurzfristig, den Veranstaltungsablauf gegenüber den Angaben in der Ausschreibung oder im Internet zu ändern, einzelne Vorträge einer Veranstaltung zu ersetzen oder entfallen zu lassen sowie einen Wechsel der Referenten:innen vorzunehmen, sofern die Umstände dies notwendig machen und Änderung bzw. Abweichung den Teilnehmenden zumutbar ist. In einem den Teilnehmer:innen zumutbaren Umfang und aus sachlichem Grund kann der Veranstalter Ort und Zeitpunkt der Veranstaltung oder einzelner Termine ändern.
Bei Buchung der gesamten modularen Fortbildung verpflichten sich die Teilnehmer:innen, die Termine der Module 1 bis 5 nacheinander wahrzunehmen. Bei Fehlzeiten, z. B. durch Krankheit, müssen die Teilnehmer:innen das TOA-Servicebüro rechtzeitig informieren. Die Betroffenen erhalten zwar die Möglichkeit, das Zertifikat durch Teilnahme am noch fehlenden Modul zu einem späteren Zeitpunkt nachträglich zu erwerben. Die dadurch entstehenden Kosten müssen jedoch von den Teilnehmer:innen gesondert bezahlt werden.
Bitte beachten Sie hierzu § 12 unserer AGB:
§ 12 Rücktritt durch Teilnehmer:innen
Weitere Informationen finden Sie in unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen: