"Mediation in Strafsachen für ausgebildete Mediator:innen" Frankfurt am Main (September 2024 - April 2025)

Veranstalter: 
TOA-Servicebüro des DBH-Fachverband e.V.
Datum: 
Montag, 23. September 2024 - 14:00
Keine weiteren Anmeldungen möglich
Anmeldeschluss: 
Donnerstag, 30. Mai 2024
Adresse: 
Hoffmanns Höfe
Heinrich-Hoffmann-Str.3
60528 Frankfurt am Main
Deutschland
Teilnahmegebühr: 
Diese setzt sich zusammen aus:
Ausbildungs-/Seminar-/Tagungsgebühr: 
1.825,00 €
Unterkunftskosten: 
eigenständige Unterkunftsbuchung (s. u.)
Verpflegungskosten: 
313,82 €* (zzgl. MwSt.)

Ausbildungsbeschreibung

(Stand: 06.10.23)

Seit 1991 bildet das Servicebüro für Täter-Opfer-Ausgleich und Konfliktschlichtung (TOA-Servicebüro) des DBH-Fachverband e.V. Mediator:innen in Strafsachen aus. Sowohl in Deutschland als auch im internationalen Raum ist die Mediation in Strafsachen eine bewährte und die am häufigsten genutzte Praktik, um in strafrechtlich relevanten Konflikten zwischen den tatbetroffenen und tatverantwortlichen Personen zu vermitteln.

Die Mediator:innen schaffen einen sicheren Raum für Begegnung, Dialog, Verbindung, Wiedergutmachung und vielleicht sogar auch Versöhnung zwischen den Beteiligten. Ausgangspunkt sind die Bedürfnisse und Anliegen der Tatbetroffenen, die in Zusammenhang mit der strafrechtlich relevanten Handlung entstanden sind, sowie die Bereitschaft der Tatverantwortlichen, im Rahmen ihrer Möglichkeiten zur Erfüllung dieser Bedürfnisse beizutragen.

Leitbild für die Ausbildung ist die Förderung einer humanen und sozialen Rechtspflege, in der die Wiederherstellung des sozialen Friedens Priorität hat. Sie richtet sich nach den Vorgaben der Europäischen Opferschutzrichtlinie 2012/29/EU, den Empfehlungen des Europarates CM/Rec(2018)8 über Restorative Justice in Strafsachen, den Restorative Justice Values and Standards des European Forum for Restorative Justice (2019, 2021) sowie nach den vom TOA-Servicebüro und der Bundesarbeitsgemeinschaft TOA e. V. (2017) herausgegebenen STANDARDS Mediation in Strafsachen im Rahmen des Täter-Opfer-Ausgleichs.

Fachliche Ziele der Ausbildung sind:

  • die (Weiter-)Entwicklung eines wertebasierten Selbstverständnisses und einer Haltung als Mediator:in in Strafsachen,
  • die Befähigung zu methodisch qualifiziertem Arbeiten mit tatbetroffenen und tatverantwortlichen Personen sowie mit weiteren Verfahrensbeteiligten im komplexen, strafrechtlich relevanten Tätigkeitsfeld des Täter-Opfer-Ausgleichs bzw. der Restorative Justice.

Lernziele

Die modulare Ausbildung dient dem Erwerb von Wissen und Handlungskompetenzen in folgenden Bereichen:

  • Vertiefung theoretischer Grundlagen,
  • Kennenlernen der Grundprinzipien einer Restorative Justice,
  • Kenntnis zu rechtlichen Rahmenbedingungen und viktimologischen Faktoren,
  • Einschätzung von Fallkonstellationen und Konfliktstrukturen,
  • Wahrnehmung eigener persönlicher und institutioneller Bedingungen in ihrem Einfluss auf das Tätigkeitsfeld,
  • Kooperation mit den Verfahrensbeteiligten wie Staatsanwaltschaft und Gericht.

Lernformen und -inhalte

Der Erwerb von Handlungskompetenzen wird durch abwechslungsreiche Lernmethoden und ein ausgewogenes Zusammenspiel zwischen Theorie und Praxis erreicht:

  • Fachreferate zu den Themen: Restorative Justice, TOA-Standards und Qualitätssicherung in der Mediation in Strafsachen, Opferperspektive, Zivilrecht, Strafrecht, TOA aus Sicht der Amts- und Staatsanwaltschaft;
  • Rollenspiele, Wahrnehmungsübungen (Einzel-, Paar- und Kleingruppenübungen), Interaktionsspiele, Plenum/Kleingruppenarbeit zu ausgewählten Themen;
  • Auswertung individueller Lernprozesse, Auseinandersetzung mit dem eigenen Konfliktverhalten und kollegiale Beratung;
  • schriftliche Dokumentation der Fallarbeit;
  • theoretische Vertiefung durch Literatur und Lehrgangsunterlagen.

Zielgruppe

Die Ausbildung richtet sich an bereits ausgebildete Mediator:innen (mit einer abgeschlossenen Mediationsausbildung von einem Mindestumfang von 120 Unterrichtsstunden), die Mediation in Strafsachen im Rahmen des Täter-Opfer-Ausgleichs praktizieren möchten oder bereits praktizieren. Die einzelnen Module eignen sich auch zur thematischen Weiterbildung.

Aufbau und Organisation der Ausbildung

Die berufsbegleitende Ausbildung umfasst die Module 1 bis 3 im Rahmen der Gesamtausbildung Mediation in Strafsachen. Im ersten Modul wird Grundlagenwissen vermittelt, die zwei weiteren Module sind themenspezifisch. Diese Module können auch separat, in einer anderen Reihenfolge und in einem frei gewählten Zeitraum gebucht werden.

Die Abschlussarbeit umfasst eine schriftliche Dokumentation von einem eigenständig bearbeiteten und anonymisierten Vermittlungsfall (Bearbeitung des Falls inkl. getrennter Vorgespräche und mind. einem Ausgleichs- bzw. Vermittlungsgespräch). Eine genaue Anleitung hierzu ist in den Lehrgangsmaterialien zu finden. Schon hier wird darauf hingewiesen, dass während der Ausbildung selbstständig eine Praxisstelle zu finden ist, bei der der zu dokumentierende Fall bearbeitet werden kann. Die Abschlussarbeit muss dem TOA-Servicebüro in digitaler Form drei Wochen vor dem Abschlusstag vorliegen. An diesem erhalten die Teilnehmer:innen ein individuelles Feedback durch die Trainer:innen. Am Ende steht die Zertifizierung zum:zur Mediator:in in Strafsachen.

Übersicht über die Ausbildung:

Modul 1 – Basisseminar

  • Einführung
  • Restorative Justice
  • Werte, Standards und Prinzipien in der Mediation in Strafsachen sowie deren Qualitätssicherung
  • Konflikte regeln und verhandeln
  • Ablauf einer Mediation in Strafsachen

Modul 2 – Opferperspektive

  • Opferperspektive und -bedürfnisse
  • Verarbeitungsphasen und Traumatisierung

Modul 3 – rechtliche Grundlagen und Kooperation mit der Justiz

  • gesetzliche Bestimmungen
  • Perspektiven und praktische Erfahrungen im Rahmen der amts- und staatsanwaltschaftlichen Tätigkeit
  • Kooperation und Vernetzung
  • zivilrechtliche Fragestellungen
  • Vereinbarungsgestaltung

Abschlusstag

  • Besprechung der Abschlussarbeit und persönliches Feedback

 

Umfang der Ausbildung:*

Modul 1 – Basisseminar

  24 Unterrichtsstunden

Modul 2 – Opferperspektive

  18 Unterrichtsstunden

Modul 3 – Rechtliche Grundlagen und Kooperation mit der Justiz

  18 Unterrichtsstunden

Onlineabschlusskolloquium

    8 Unterrichtsstunden

Gesamt

  68 Unterrichtsstunden

 

 

 

 

 

 

 

*: Eine Unterrichtsstunde = 45 Min.

Zertifikatsvergabe

Voraussetzungen für die Vergabe eines Zertifikats sind:

  • der Nachweis einer abgeschlossenen Mediationsausbildung von mind. 120 Stunden,
  • die Absolvierung aller Module,
  • die Erstellung der Abschlussarbeit,
  • die individuelle Rückmeldung zur Abschlussarbeit durch die Trainer:innen,
  • die vollständige Zahlung der Ausbildungsgebühr,
  • die Zustimmung der Trainer:innen zur Zertifikatsvergabe.

Für jedes abgeschlossene Modul erhalten die Teilnehmenden eine gesonderte Teilnahmebescheinigung.

Ausbildungsgruppe, Trainer:innen und Referent:innen

Die einzelnen Module werden in einer Gruppengröße durchgeführt, die eine intensive Praxisorientierung und eine tiefergehende Auseinandersetzung mit der Theorie zu den angebotenen Themen und Übungen erlaubt.

Die Trainer:innen besitzen mehrjährige Praxis- und Fallerfahrung im Tätigkeitsfeld. Sie sind im Feld anerkannte Mediator:innen in Strafsachen und verfügen dazu über einen reichhaltigen Erfahrungsschatz in der Anleitung von Gruppen. Sie erweitern diese Kompetenz durch kontinuierliche Fortbildung und Supervision. Die Referent:innen sind jeweils in ihren Themengebieten anerkannte Fachleute und ausgewiesene Kenner:innen der Materie.

Trainer:innen:*

  • Silke Menn-Quast (Brücke Siegen e. V.) [Module 1-5];
  • Nicole Sigmund (Brücke Siegen e. V.) [Module 1-5];
  • Claudia Kowalewski (Ambulanter Justizsozialdienst Niedersachsen) [Module 1 & 4].

Referent:innen:*

  • Christoph Willms (TOA-Servicebüro des DBH-Fachverband e. V., Köln] [Modul 1];
  • Nicole Wetjen (Dipl. Sozialpädagogin, Stiftung Opferhilfe Niedersachsen) [Modul 2];
  • Dr. Wolfram Schädler (Bundesanwalt a. D., Opferanwalt, Worms) [Modul 2];
  • Prof. Dr. Bernd-Dieter Meier (Leibniz Universität Hannover) [Modul 3];
  • Christian Niederhöfer (Rechtsanwalt, Tübingen) [Modul 3];
  • Hans van Triel (Oberamtsanwalt a. D., Dialoghaus Opferhilfe Duisburg) [Modul 3].

*: Änderungen möglich

Veranstaltungsort und Termine

Die drei Module sind als Präsenzveranstaltung in Frankfurt am Main im folgenden Tagungshaus geplant:

Hoffmanns Höfe

Heinrich-Hoffmann-Str.3

60528 Frankfurt am Main

hoffmanns-hoefe.de

Veranstaltungstermine:

  • Modul 1: 23.-26. September 2024 (zwei halbe, zwei ganze Tage);
  • Modul 2: 25.-27. November 2024 (zwei halbe, ein ganzer Tag);
  • Modul 3: 12.-14. Februar 2025 (zwei halbe, ein ganzer Tag);
  • Abschlusskolloquium (im Onlineformat): Termin wird gemeinsam festgelegt.

Der erste Veranstaltungstag findet jeweils von 14:00 bis 18:00 Uhr statt, der letzte Veranstaltungstag von 9:00 bis 13:00 Uhr. Die ganzen Veranstaltungstage beginnen um 9:00 Uhr und enden um 18:00 Uhr.

Kosten

Die Ausbildungsgebühren für den gesamten Ausbildungsgang betragen 1.825,00 €. Wenn Sie den gesamten Ausbildungsgang buchen, sind die einzelnen Module nacheinander im ausgeschriebenen Gesamtzeitraum zu absolvieren. Eine Einzelbuchung der Module ist ebenfalls möglich, wobei die Ausbildung mit Modul 1 beginnen und dem Abschlusstag enden muss.

Die Teilnahmegebühren:

 

Ausbildungs-gebühren

Kosten Verpflegung

(während der Veranstaltung)**

 

Gesamtausbildung:

1.825,00 €

313,82 €* (zzgl. MwSt.)

Einzelne Module:

 

 

 

Modul 1

23. – 26.09.2024)

650,00 €

130,76 €* (zzgl. MwSt.)

Modul 2

25. – 27.11.2024)

500,00 €

91,53 €* (zzgl. MwSt.)

Modul 3

12. – 14.02.2025)

575,00 €

91,53 €* (zzgl. MwSt.)

Abschlusskolloquium (online)

Wird gemeinsam terminiert

100,00 €

entfällt

 

*: Alle genannten Preise zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer zum Zeitpunkt der Leistungserbringung.

**: Die Verpflegungspauschale ist obligatorisch und umfasst:

  • Erster Veranstaltungstag (Nachmittag): Tagungsgetränke, Kuchen;
  • Ganze Veranstaltungstage: Tagungsgetränke, Obst/Croissants, Mittagessen, Kuchen;
  • Letzter Veranstaltungstag (Vormittag): Tagungsgetränke, Obst/Croissants.

Bei Buchung der Gesamtausbildung oder bei Buchung der einzelnen Module gilt das gleiche Prozedere: Sie erhalten vom TOA-Servicebüro zunächst eine Bestätigung für Ihre verbindliche Anmeldung. Spätestens vier Wochen vor dem Beginn des anstehenden Moduls erhalten Sie jeweils eine Rechnung über die anfallenden Teilnahmegebühren pro Modul (Ausbildungsgebühren, Kosten für Verpflegung bzw. Speisen und Getränke).

Hinweis: Die Rechnungen erhalten Sie über unser Rechnungsprogramm sevDesk per E-Mail.

Unterkunft

Für den Fall, dass Sie für die Modulzeiträume eine Unterkunft benötigen, steht Ihn in den Hoffmanns Höfen eine begrenzte Anzahl an optionierten Zimmern zur Verfügung, die eigenständig und auf eigene Kosten bei der Tagungsstätte zu buchen sind (84,11 €*/pro Übernachtung mit Frühstück, bei Bedarf: Abendessen für jeweils 12,15 €*). Die Zimmerkontingente sind besser zeitnah, jedoch spätestens bis zum folgenden Datum unter dem Stichwort „TOA-Ausbildung“ zu buchen:  

  • Modul 1: bis 12.08.2024;
  • Modul 2: bis 16.10.2024;
  • Modul 3: bis 01.01.2025;

*: Alle genannten Preise zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer zum Zeitpunkt der Leistungserbringung.

Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte direkt an die Hoffmanns Höfe (s. o.).

Veranstalter

Auf Beschluss von Bundestag und Bundesregierung wurde das TOA-Servicebüro als überregionale Zentralstelle zur bundesweiten Förderung des Täter-Opfer-Ausgleichs eingerichtet. Es ist eine Einrichtung des DBH – Fachverband für Soziale Arbeit, Strafrecht und Kriminalpolitik e.V. und wird zum Großteil aus Mitteln des Bundesministeriums der Justiz gefördert.

Bei inhaltlichen und organisatorischen Fragen wenden Sie sich bitte an:

Tel.: (02 21) 94 86 51 22

E-Mail:             info@toa-servicebuero.de | Website:     www.toa-servicebuero.de

Vertragsbedingungen

Eine verbindliche Anmeldung zur Gesamtausbildung oder zu einzelnen Modulen ist nur über das folgende Anmeldeformular auf der Website des TOA-Servicebüros möglich:

www.toa-servicebuero.de/fortbildung/ausbildung/anmeldung 

Die Teilnehmer:innenzahl ist auf 18 Personen begrenzt. Anmeldeschluss ist der 28. Juli 2024.

Der Veranstalter behält sich vor, eine Veranstaltung bei Unterschreitung der Mindestteilnehmeranzahl, bei Ausfall bzw. Erkrankung von Dozent:in, Schließung des Veranstaltungsortes oder aus Gründen höherer Gewalt abzusagen oder zu verlegen. Bei Unterschreiten der Mindesteilnehmerzahl kann der Veranstalter auch von einer Präsenzveranstaltung zu einer online abgehaltenen Veranstaltung wechseln. Die Möglichkeit von einer Präsenz- auf eine Online-Veranstaltung zu wechseln besteht zudem für den Veranstalter aus sachlichem Grund, wenn dies den Teilnehmenden zumutbar ist. Findet eine Veranstaltung online statt, hat der/die Kund:in die für die Nutzung erforderlichen technischen Voraussetzungen zu schaffen. Der/die Kund:in ist für die Beschaffung und den Unterhalt der benötigten Hardware und die Herstellung einer Verbindung vom eigenen Computer zur online angebotenen Veranstaltung selbst verantwortlich. Der Veranstalter übernimmt hierfür keine Kosten oder Verpflichtungen.

Bei Buchung der Gesamtausbildung verpflichten sich die Teilnehmer:innen, die Termine der Module 1 bis 5 nacheinander wahrzunehmen. Bei Fehlzeiten, z. B. durch Krankheit, müssen die Teilnehmer:innen das TOA-Servicebüro rechtzeitig informieren. Die Betroffenen erhalten zwar die Möglichkeit, das Zertifikat durch Teilnahme am noch fehlenden Modul zu einem späteren Zeitpunkt nachträglich zu erwerben. Die dadurch entstehenden Kosten müssen jedoch von den Teilnehmer:innen gesondert bezahlt werden.

Bitte beachten Sie hierzu § 12 unserer AGB:

  1. Der Rücktritt von einer Veranstaltung hat in Textform (per Mail, Brief oder Telefax) zu erfolgen.
  2. Der Rücktritt ist bis 40 Tage vor Veranstaltungsbeginn kostenlos möglich.
  3. Für später eingehende Absagen bis 14 Tage vor dem Veranstaltungsbeginn berechnen wir eine Ausfallgebühr in Höhe von 50 % der Ausbildungsgebühr zusätzlich der Stornierungsgebühren des jeweiligen Tagungshauses (Kosten für Verpflegung und ggf. Unterkunft). Bei einem späteren Rücktritt bis zum Veranstaltungstag sind die Gesamtkosten zu zahlen. Aus anderen Gründen, z.B. ein Wechsel des/der Dozent:in oder eigene Erkrankung, ist ein Rücktritt nicht möglich.
  4. Nichterscheinen von Teilnehmer:innen gilt nicht als Rücktritt. In diesem Fall sind die Gesamtkosten zu tragen.
  5. Im Falle eines Rücktritts erhalten Sie die bezahlte Teilnahmegebühr, abzüglich der in Absatz 3 genannten Beträge, zurück.

Weitere Informationen finden Sie in unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen:

www.toa-servicebuero.de/agb.

 

Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz 

Mitglied im:

European Forum for Restorative Justice Bundesverband Meditation

 

 

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