Inhalte
Die Staatsanwaltschaft und die Gerichte sind die wichtigsten Kooperationspartner der TOA-Stellen. Von einer guten Zusammenarbeit hängt es ab, ob und in welchem Umfang das TOA-Angebot in Anspruch genommen wird. Es ist deshalb unabdingbar, sich mit den Voraussetzungen für eine gute Kooperation zu beschäftigen. Was sind die Erwartungen und Befindlichkeiten der Kooperationspartner? Wie kann ich diese angemessen berücksichtigen?
In Form von Fachreferaten werden die rechtlichen Rahmenbedingungen für den Täter-Opfer-Ausgleich vermittelt.
Unterkunft
Für den Fall, dass Sie für die Modulzeiträume eine Unterkunft benötigen, steht Ihnen in den Hoffmanns Höfen eine begrenzte Anzahl an optionierten Zimmern zur Verfügung, die eigenständig und auf eigene Kosten bei der Tagungsstätte zu buchen sind (84,11 €* pro Übernachtung mit Frühstück, bei Bedarf: Abendessen für jeweils 12,15 €*). Die Zimmerkontingente sind besser zeitnah, jedoch spätestens bis zum folgenden Datum unter dem Stichwort „TOA-Fortbildung“ zu buchen:
Verpflegung
*: Die Verpflegungspauschale ist obligatorisch und umfasst:
Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte direkt an die Hoffmanns Höfe (s. o.).
*: Alle genannten Preise zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer zum Zeitpunkt der Leistungserbringung.
Nach der Anmeldung erhalten Sie vom TOA-Servicebüro zunächst eine Bestätigung für Ihre verbindliche Anmeldung. Spätestens vier Wochen vor dem Beginn des anstehenden Moduls erhalten Sie jeweils eine Rechnung über die anfallenden Teilnahmegebühren pro Modul (Fortbildungsgebühren, Kosten für Verpflegung bzw. Speisen und Getränke).
Hinweis: Die Rechnungen erhalten Sie über unser Rechnungsprogramm bexio per E-Mail.
Weitere Informationen:
Tel.: 02 21 - 94 86 51 22