Die Teilnehmer*innen des Basisseminars erfahren, wie ein Täter-Opfer-Ausgleich abläuft, welche Fälle dafür in Frage kommen, wie der Kontakt zu den Parteien zustande kommt und wann mit wem über welche Inhalte gesprochen wird.
Das letzte Modul dient dazu, im Rahmen eines Abschlusskolloquiums die während der Ausbildung erworbenen Kenntnisse zu überprüfen und die dokumentierten Fälle zu besprechen. Jede*r Teilnehmer*in erhält ein persönliches Feedback.
Besondere Fallkonstellationen bedürfen besonderer Herangehensweisen und Methoden. Seien es Fälle aus dem Bereich der „Häuslichen Gewalt“, Gruppendelikte oder chronifizierte Konflikte. In diesem Modul werden Methoden vorgestellt und erprobt, die sich auch aber nicht nur für diese besonderen Fallkonstellationen eignen.
Die Staatsanwaltschaft und die Gerichte sind die wichtigsten Kooperationspartner der TOA Stellen. Von einer guten Zusammenarbeit hängt es ab, ob und in welchem Umfang das TOA-Angebot in Anspruch genommen wird. Es ist deshalb unabdingbar sich mit den Voraussetzungen für eine gute Kooperation zu beschäftigen.